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Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Foto des Eingangbereiches unserer Schule
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Wie kommt ein Kind in die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung?

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind in der Regelschule nicht hinreichend gefördert werden kann, in unserem Fall, weil eine körperliche Behinderung vorliegt, so sollte ein Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des geeigneten Förderortes gestellt werden.
Rechtliche Grundlage dazu ist das Schulgesetz NRW in den §§ 19 und 20.

Den Antrag stellen können Eltern über die Schule, die ihr Kind gerade besucht, oder auch Regel- und Förderschulen, die das Kind zu Zeit besucht.Das Verfahren wird eröffnet, wenn ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu dieser Problematik statt gefunden hat.Während des Verfahrens bleiben Schule und Eltern in Kontakt.

Das Schulamt beauftragt die abgebende Schule (bzw. die Regelschule, die ein Kind als erste bei der Einschulung aufnehmen würde) und die Förderschule, die wahrscheinlich am ehesten dem vermuteten Förderbedarf des Kindes Rechnung tragen kann, mit der Erstellung des Gutachtens.

Zum Gutachten gehört die Betrachtung der gesamten Lebens- und Lerngeschichte und -situation des Kindes, Beobachtungen und - nach Bedarf - auch Tests zur derzeitigen Lern- und Leistungsfähigkeit so wie ein Gutachten des jugendärztlichen Dienstes beim Gesundheitsamt Köln, insbesondere wenn das Kind Förderbedarf aufgrund einer Körperbehinderung hat.
Die Gutachterinnen und Gutachter können zusätzliche Informationen über das Kind einholen, wobei die Eltern die angefragten Institutionen (z.B. Frühförderzentren, Kindergärten, Therapeutinnen ..) zuvor von der Schweigepflicht entbinden müssen.
Das Gutachten endet mit der Feststellung des vordringlichen Förderbedarfs und mit Überlegungen zum bestmöglichen Förderort.
Es wird von den beiden Gutachterinnen der beauftragten Schulen gemeinsam unterschrieben.
In einem abschließenden Gespräch erfahren die Eltern das Ergebnis der Begutachtung und nehmen Stellung.
Sie haben unter anderem auch die Möglichkeit integrative Beschulung ihres Kindes im gemeinsamen Unterricht zu beantragen, wobei die vorhandenen Plätze jedoch unter Umständen knapp sind.

Das fertige Gutachten wird zusammen mit Notizen über die Stellungnahme der Eltern der zuständigen Schulaufsicht beim Schulamt der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt.

Gegen diese Entscheidung können die Erziehungsberechtigten Widerspruch einlegen.

Die Schulaufsicht kann auch probeweise für maximal 6 Monate eine Zuweisung zu einer Förderschule vornehmen, wenn die Entwicklung des Kindes noch sehr offen ist.